In jedem Betrieb müssen ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Die erforderliche Anzahl richtet sich u. a. nach der Art des Betriebes und den anwesenden Versicherten: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten wird ein Ersthelfer gefordert, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %.